Selbstständig als Rentner – Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist

Auch in der Rente kann man sich nochmal selbständig machen – wir sagen, was Sie bei der Krankenversicheurng beachten müssen.

Wie kann ich mich im Ruhestand krankenversichern?

Mit Ihrem Renteneintritt werden Sie mithilfe der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Um hiervon zu profitieren, müssen Sie jedoch in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 % bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis handelte.

 

Was ist die Krankenversicherung der Rentner?

Die Krankenversicherung der Rentner ist ein Teil der Deutschen Rentenversicherung. Sie übernimmt, wie ein Arbeitgeber, die Hälfte der Versicherungsbeiträge des Rentners. So sollen Ruheständler vor hohen Beiträgen geschützt werden, die ihnen durch den Wegfall des Arbeitsverhältnisses und des Arbeitgebers drohen würden.

 

Tritt die Krankenversicherung der Rentner an die Stelle des Arbeitgebers, wird das Versicherungsverhältnis bei der Krankenkasse unverändert fortgesetzt.

 

Unterscheidet die Krankenkasse zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?

Die Krankenkassen unterscheiden nicht, ob Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Interessanter findet sie jedoch Ihre Arbeitszeiten: Sind sie hauptberuflich selbständig, endet die Pflichtversicherung über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Eine Hauptberuflichkeit liegt vor, wenn Sie mehr als 50 % der üblichen täglichen Arbeitszeit einbringen.

 

Muss ich als selbstständiger Rentner Beiträge bezahlen?

Als Rentner oder Rentnerin müssen Sie immer Krankenkassenbeiträge bezahlen, wenn Ihre gesamten Einkünfte mehr als 450 Euro monatlich betragen. Dabei steigen die Beiträge analog zum Einkommen. Der Höchstbeitrag ist mit einem Einkommen von 52.200 Euro im Jahr erreicht und liegt bei 927,10 Euro im Monat. Er steigt im Einzelfall durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Eine aktuelle Tabelle finden Sie hier.

 

Der wesentliche Unterschied liegt daher im Umfang Ihrer Tätigkeit. Arbeiten Sie weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit als Selbstständiger, dürfen Sie in der Krankenversicherung der Rentner verbleiben und müssen nur 7,3 % zuzüglich der Zusatzbeiträge bezahlen. Als hauptberuflicher Selbstständiger entfällt die Pflichtversicherung. Sie haben die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, bezahlen in diesem Fall jedoch den vollen Beitragssatz von aktuell 14,6 % Ihres gesamten Einkommens. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag erhöht die Summe weiter.

 

Vorteile der Pflichtversicherung gegenüber der freiwilligen Versicherung

Nicht nur der Beitragssatz ändert sich mit dem Austritt aus der Krankenversicherung der Rentner. Ebenso wichtig ist die Änderung der Einkommensberechnung, die die Krankenkassen in der Folge vollziehen.

 

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentner werden ihre gesamten Einkünfte für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt – auch Erträge aus Vermietung und Kapital. Diese Einkunftsarten werden hingegen bei Pflichtversicherten nicht berücksichtigt. So sinkt die Berechnungsgrundlage und in der Folge auch der Beitrag.

 

Welche Regeln gelten bei der privaten Krankenversicherung?

Die privaten und die gesetzlichen Krankenversicherungen legen ihrer Beitragsberechnung vollkommen verschiedene Parameter zugrunde. Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip: Jeder Versicherte kommt in den Genuss der Versicherungsleistungen. Dabei sind das Alter und der Gesundheitszustand für die Beitragsberechnung irrelevant.

 

Private Versicherungsgesellschaften verfolgen stattdessen das Risikoprinzip. Die Beiträge steigen mit einem höheren Risiko. Da sich, statistisch betrachtet, der Gesundheitszustand mit dem Alter und möglichen Vorerkrankungen verschlechtert, werden die Beiträge teurer. Speziell mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze werden die Versicherungsprämien für einen großen Teil der Versicherten nicht mehr tragbar.

 

In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie in die Basisversicherung der privaten Krankenversicherung eintreten oder sich freiwillig gesetzlich versichern können. In beiden Fällen sinkt Ihre Belastung. Welche Variante für Sie günstiger ist, können Sie mithilfe der gesetzlichen Beitragssätze und den Informationen aus diesem Text sowie einem Online-Vergleichsrechner für Versicherungen ermitteln. Darüber hinaus kann Ihnen eine Beratungsstelle für Rentner oder ein Finanzberater Hilfestellung rund um das Thema Versicherung, Steuern und Finanzen geben. Ihre nächste Rentnerberatungsstelle finden Sie unter anderem hier.

 

Hinzuverdienst in der Rente: Wissenswertes zu Minijob, Gewerbe und Co.

 

Wie können Sie Ihre Rente aufbessern?

Im Ruhestand haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Einkommenssituation aufzubessern. Die gängigsten sind eine Anstellung in Voll- oder Teilzeit, ein Minijob, der Gewerbebetrieb sowie die freiberufliche Selbstständigkeit. Ob Sie auch alle Einnahmen ohne Anrechnung behalten dürfen, hängt von Ihrem Alter bei Rentenantritt ab. Als Vollrentner oder Vollrentnerin haben Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gearbeitet. In diesem Fall werden Ihre zusätzlichen Einkünfte nicht auf Ihren Rentenbezug angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Betrag Sie mit Ihrer Tätigkeit verdienen oder wie viel Zeit Sie für die Arbeit aufbringen.

 

Haben Sie den Rentenbezug vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze begonnen, gelten für Sie die Hinzuverdienstgrenze und der Hinzuverdienstdeckel. In der Praxis wird der vorzeitige Renteneintritt besonders häufig aus gesundheitlichen Gründen oder in Ermangelung einer Arbeitsstelle vollzogen.

 

Die Hinzuverdienstgrenze

Bei der Antragstellung der Rente müssen Sie angeben ob und in welcher Höhe Sie weitere Einkünfte planen. Nach einem Jahr des Rentenbezugs wird Ihre Planung mit der Ist-Situation abgeglichen.

 

Der Hinzuverdienst mindert Ihre Rente nicht, wenn Sie mit Ihrer Arbeit weniger als 6.300 Euro im Jahr einnehmen. Dies entspricht einem monatlichen Durchschnittsverdienst von 525 Euro.

 

Haben Sie ein Einkommen von mehr als 6.300 Euro jährlich, wird der übersteigende Betrag auf Ihre Rentenbezüge angerechnet. Dies erfolgt zu einem Zwölftel des Einkommens. Dieses wird zu 40 % auf Ihre Rente angerechnet. Sie erhalten in der Folge keine Voll- sondern eine Teilrente. Damit Sie sich die Formel plastischer vorstellen können, folgt ein Rechenbeispiel.

 

Eine Beispielrechnung zur Teilrente

Heike W. bezieht eine monatliche Altersrente von 1.000 Euro. Bis zu ihrem vorzeitigen Renteneintritt war sie als Lehrerin tätig. Aufgrund eines akuten Lehrermangels bittet ihr früherer Arbeitgeber sie darum, in einem reduzierten Umfang Unterricht zu geben. Aus dieser Tätigkeit erzielt sie ein Einkommen von 900 Euro. Insgesamt hat Heike W. einen Jahreslohn von 10.800 Euro.

  • Dies übersteigt die Hinzuverdienstgrenze: 10.800 Euro – 6.300 Euro = 4.500 Euro.
  • Der übersteigende Betrag wird durch 12 geteilt: 4.500 Euro / 12 = 375 Euro.
  • Hiervon werden 40 % auf ihre monatliche Rente angerechnet: 375 x 0,4 = 150 Euro.
  • Folglich verringert sich Heike W.s Rente um 150 Euro auf 850 Euro.
  • Nach der Aufnahme des neuen Midijobs erhöht sich ihr Gesamteinkommen auf 1.750 Euro. 

 

Der Hinzuverdienstdeckel

Neben der Hinzuverdienstgrenze gibt es nach einem vorzeitigen Renteneintritt einen Hinzuverdienstdeckel. Dieser liegt bei dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Überschreiten Sie diese Maximalsumme mit Ihren Einkünften aus Rente und Arbeit, wird der übersteigende Betrag vollständig, statt zu 40 %, auf Ihre Rente angerechnet.

 

Steuerliche Behandlung des Hinzuverdiensts

Üben Sie einen Minijob aus oder verdienen nicht mehr als 450 Euro monatlich, sind Ihre Einkünfte steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

 

Übersteigen Ihre Einnahmen diese Grenze, prüft das Finanzamt, ob Sie mit Ihrem gesamten Einkommen aus Arbeit, Rente und sonstigen Einnahmequellen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt für das Jahr 2017 bei 8.820 Euro pro Person. Im folgenden Jahr ist eine Erhöhung auf 9.000 Euro pro Person geplant. Bis zu dieser Höhe sind Ihre Einkünfte steuerfrei. Übersteigt ihr Einkommen den Grundfreibetrag, sind die Einkünfte progressiv ansteigend zu versteuern.

 

Was passiert, wenn ich nicht mehr arbeite?

Geben Sie Ihren Hinzuverdienst auf, hat dies für Sie primär die Konsequenz, dass Ihr gesamtes Einkommen sinkt. Melden Sie der Deutschen Rentenversicherung daher die Änderung Ihres Erwerbsstatus. Hatten Sie bisher nur eine Teilrente, können Sie die Erhöhung auf eine Vollrente beantragen.

 

Im Text “Die Steuererklärung als Rentner – Tipps und Tricks” auf dieser Seite finden Sie nochmals die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt.

3 Gedanken zu „Selbstständig als Rentner – Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist“

  1. Der Passus:
    “Der wesentliche Unterschied liegt daher im Umfang Ihrer Tätigkeit. Arbeiten Sie weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit als Selbstständiger, dürfen Sie in der Krankenversicherung der Rentner verbleiben und müssen nur 7,3 % zuzüglich der Zusatzbeiträge bezahlen.” ist leider unrichtig.
    Ich hatte mich darauf gegnüber der AOK plus berufen und wurde mit vollem Beitrag belegt, obwohl man als Rentner 65 +x kein Krankengeld bekommt. Das verstehe wer will.

    Antworten
  2. Ich bin seit 01.6.2019 in Altersrente und möchte nun als Selbständige-Gewerblich, etwas hinzu verdienen. Die KK -Barmer- verlangt nun -obwohl Pflichtversichert durch Rente- eine Freiwillige Versicherung. Laut SGB V § 9 ist das unter bestimmten Gegebenheiten nur eine “Kannbestimmung”. Eine KK Forderung ohne weitere Begründung und ohne Angabe – Rechtsmittelfähigen Bescheid-.
    Ist deren Verhalten -Barmer- legitim?!

    Antworten
  3. Als Freiberufler verdiene ich 30000,-€ Brutto im Jahr. Wöchentlich Belastung beträgt 6 Stunden.Wie hoch wird der Beitrag für die Krankenkasse. Ich bin KvdR versichert. Wird nur Nettobetrag ( nach steuerlichen Abzügen) oder Bruttobetrag bei der KV berechnet?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Mark Antworten abbrechen