Die Steuererklärung als Rentner – Tipps und Tricks

Als Rentner gibt es mehrere Dinge, die man in der Steuererklärung beachten muss.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

All jene, die ein Einkommen über dem Steuerfreibetrag erzielen, sind dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben – auch Rentnerinnen und Rentner. Der jährliche Freibetrag wird regelmäßig angepasst und beträgt im Jahr 2017 für Ledige 8.820 Euro und für Verheiratete 17.640 Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von 735 Euro beziehungsweise 1.470 Euro. Für das folgende Jahr ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro und 18.000 Euro geplant.

Wird der Freibetrag überschritten, steigt der persönliche Steuersatz progressiv an. Das Bundesfinanzministerium bietet auf ihrer Homepage einen interaktiven Rechner an, mit dem Sie Ihre Steuerbelastung errechnen können.

 

Welche Einkünfte sind steuerpflichtig?

Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens werden die folgenden Einkommensarten berücksichtigt. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird das gesamte Haushaltseinkommen ermittelt. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll Ihnen stattdessen einen Überblick verschaffen:

  • Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis – nicht-selbstständige Arbeit
  • Einkünfte aus der Selbstständigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft
  • Miet- und Pachteinkünfte
  • Kapitaleinkünfte
  • Einkünfte aus dem Bezug von Renten und Pensionen

Hinsichtlich der Einkommenssteuerpflicht unterscheidet das Finanzamt nicht, aus welchen Quellen Sie Ihre Rente beziehen. Die Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung ist ebenso zu versteuern wie Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen.

Ist die Rente steuerfrei?

Bei der Beteuerung der Altersrente vollzieht sich im Moment ein Wandel von der steuerfreien hin zur vollkommen steuerpflichtigen Rente. Dabei bedient sich die Finanzbehörde einem Kohortenmodell. Es legt den Anteil der steuerpflichtigen Rente je nach Renteneintrittsjahr fest:

  • Sind Sie vor dem Jahr 2005 verrentet worden, sind 50 % Ihrer Renteneinkünfte steuerpflichtig.
  • Mit jedem Jahr, dass Sie später in Rente gehen, steigt der zu versteuernde Anteil jeweils um 2 %.
  • Setzen Sie sich dieses Jahr zur Ruhe, müssen Sie damit rechnen, dass 74 % Ihrer Renteneinkünfte bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.
  • Ab dem Jahr 2040 werden, nach aktueller Gesetzeslage, Renteneinkünfte zu 100 % steuerpflichtig sein.

Eine detaillierte Tabelle der ansteigenden Besteuerung finden Sie bei der Lohnsteuerhilfe.

 

Mit Ihrem Renteneintritt, ergibt sich aus dem steuerfreien Anteil Ihrer Rente Ihr persönlicher Rentenfreibetrag. Bei diesem handelt es sich um einen absoluten Betrag in Euro. Er bleibt in der Zukunft unverändert, auch wenn die Rente über die Zeit an die Inflation angepasst wird.

 

Steuern senken – Ausgaben und Pauschbeträge nutzen

Der Schlüssel zu einer niedrigeren Steuerbelastung ist die Reduktion Ihrer Einnahmen. Je geringer diese sind desto kleiner wird die Steuerlast. Dabei akzeptiert die Finanzbehörde die folgenden Ausgaben als einkommensmindernd:

  • Kosten, die Ihnen aufgrund von Krankheit entstanden sind. Hierzu zählen Zuzahlungen zu Hilfsmitteln, Medikamenten und Kuraufenthalten. Sie müssen jedoch zwingend medizinisch notwendig sein. Krankheitskosten können sie erst in Abzug bringen, falls sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

 

Die Grenzsätze der zumutbaren Eigenbelastung

Die zumutbare Eigenbelastung bei Ledigen mit einem Einkommen von weniger als 15.340 Euro jährlich liegt bei 5 %. Liegt Ihr Einkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro, steigt die zumutbare Eigenbelastung auf 6 %. Erzielen Sie ein Einkommen, dass mehr als 51.130 Euro beträgt, stiegt die zumutbare Belastung auf 7 %.

 

Für gemeinsam veranlagte Eheleute gilt das oben ausgeführte Grenzeinkommen analog. Die Belastungssätze betragen jedoch 4 % für niedrige, 5 % für mittlere und 6 % für höhere Einkommen.

 

Haben Sie noch Kinder, die im Haushalt leben, verringert sich Ihre zumutbare Eigenbelastung.

  • Das Wohnen in einer Pflegeeinrichtung können Sie ebenfalls als krankheitsbedingte Ausgabe in Abzug bringen. Hierzu muss Ihre Pflegebedürftigkeit dokumentiert sein.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Reinigung Ihres Haushalts oder Reparaturen an Ihrem Wohngebäude können Sie zu 20 % steuerlich geltend machen. Der abzugsfähige Betrag liegt aktuell bei maximal 4.000 Euro im Jahr.
  • Spenden mindern Ihr Einkommen. Ab einem Betrag von 200 Euro müssen Sie Ihrer Steuererklärung einen Spendenbescheid anfügen.
  • Versicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie in der Steuererklärung voll in Abzug bringen. Sonstige Versicherungsprämien, beispielsweise für das Auto oder die Haftpflicht nur in bestimmten Fällen. Das Finanzamt zieht für Versicherungsaufwendungen maximal 1.900 Euro jährlich bei Ledigen und 3.800 Euro bei Verheirateten ab. In diesen Summen sind die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung bereits inbegriffen. Diesen Maximalbetrag können Sie anschließend mit Ihren weiteren Versicherungsprämien “auffüllen”.
  • Wenn Sie während ihres Ruhestands studieren, können Sie die Kosten hierfür mit bis zu 4.000 Euro in Abzug bringen. Allerdings müssen Sie im Anschluss nachweisen, dass Sie Ihre erworbene Qualifikation für einen (Neben-)Erwerb einsetzen möchten. Tatsächlich müssen Sie für den Steuerabzug keinen Erfolg im Bewerbungsverfahren nachweisen.
  • Fahrtkosten zum Arzt können Sie mit 0,30 Euro pro Kilometer im Rahmen der Krankheitskosten ansetzen.
  • Unterhaltsleistungen für erwachsene Kinder können sich im Einzelfall steuermindernd auswirken. Unterstützen Sie Ihre Kinder finanziell, könnte sich eine dahingehende Beratung durch einen Steuerberater lohnen.

 

Neben den abzugsfähigen Kosten können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung Pauschbeträge in Anspruch nehmen. Sie müssen sie nicht durch Quittungen nachweisen. Diese sind:

  • Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete. Um den Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag aus.
  • Werbungskosten in Höhe von 102 Euro pro Person.

10 Gedanken zu „Die Steuererklärung als Rentner – Tipps und Tricks“

  1. Meine Onkel fragt sich ob er eine Steuererklärung abgeben muss. bzw. ob seine Rente steuerfrei ist. Ich wusste gar nicht, das alle Einkünfte und der Bezug von Rente versteuert werden muss. Freunde haben ihn geraten zu einem Steuerberater zu gehen.

    Antworten
  2. Ich lasse mich immer von einer Freundin bei der Steuererklärung helfen, die Steuerberaterin ist. Mein Großvater bezahlt tatsächlich Steuererklärung, aber kürzlich habe ich gemerkt, dass er ein zu hohen Betrag bei der Steuererklärung abgab. Gut, dass ich diesen Artikel gelesen haben. Ich war mir nicht sicher, ob der jährliche Freibetrag im Jahr 2017 für Ledige 8.820 Euro beträgt. Danke

    Antworten
  3. Ich zähle jetzt offiziell zu den Rentnern. Es ist gut zu wissen, dass bei einer Reduktion der Einnahmen, ich eine niedrigere Steuerbelastung habe. Auch gut zu wissen ist, dass ich Krankheistkosten erst in Abzug bringen kann, wenn ich die zumutbare Eigenbelastung übersteige. Nun ist die Frage, woran die Eigenbelastung zumutbar ist oder nicht.

    Antworten
  4. Interessant, dass auch die Rente steuerpflichtig ist. Meine Tante geht bald in Rente und ich habe ich geraten zu einer Steuerberatung zu gehen. Hat sie sich einmal zu dem Thema beraten lassen, kann sie es ja in den Folgejahren selbst machen.

    Antworten
  5. Danke für die Tipps zur Steuererklärung als Rentner. Mein Onkel ist Steuerberater und hat meinen Großeltern empfohlen, auch als Rentner ihre Steuererklärung zu machen. Gut zu wissen, dass man Kosten, die aufgrund einer Krankheit entstehen, absetzen lassen kann.

    Antworten
  6. Mein Nachbar muss dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung selber abgeben. Davor hat das seine Frau für ihn immer erledigt. Ich wusste gar nicht, dass die Rente 2005 zu 50 % steuerpflichtig war und mittlerweile der Anteil jährlich um 2 % angestiegen ist. Ich denke, mein Nachbar sollte die Erklärung mit einem Steuerberater abgeben.

    Antworten
  7. Meine Großeltern beziehen beide seit diesem Jahr Rente. Sie würden gerne einer Steuererklärung abgeben und möchten eine Steuerberatung kontaktieren. Danke für den Tipp, dass man Fahrtkosten zum Arzt mit 0,30 € pro Kilometer im Rahmen der Krankheitskosten absetzen kann.

    Antworten
  8. Mein Vater hat sich noch nie sonderlich gut mit dem Finanzsystem gemacht. Ich versuche ihm da ein bisschen zu helfen und informiere mich daher. Leider habe ich nicht so viel Zeit mich komplett in alles hineinzulesen. In der nächsten Woche habe ich einen Termin bei einem Steuerberater.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Mailin Dautel Antworten abbrechen